cup&more
„Gut bechern“ in der Bäckerei
Milliarden von Einwegbechern vermüllen deutsche Städte und verschwenden riesige Mengen Ressourcen. Den Endkunden fehlt ganz offensichtlich das Angebot an Mehrweglösungen. Immer mehr Städte und Lösungsanbieter gehen die Misere jedoch an.
Aus dem „Coffee to go“ wird mehr und mehr ein „No-Go“.
Die Verbraucher sind sensibilisiert, was Müllvermeidung anbetrifft. Angesichts der unglaublichen Zahl von knapp drei Milliarden Einwegbechern, die jedes Jahr in Deutschland benutzt werden, sieht auch Michael Andresen den Druck mittlerweile als so groß an, dass Veränderungen anstehen: „Wir werden im nächsten Jahr sehen, dass sich Angebot und Nachfrage für eine Mehrwegbecherlösung im Coffee-to-go-Bereich treffen werden. Wenn man Mehrweglösungen richtig entwickelt, werden die Verbraucher diese auch nutzen.“
Der Gründer und Inhaber des Unternehmens „cup&more – Andresen Mehrweglogistik“ in Bad Segeberg weiß, wovon er spricht. Als Dienstleister in Sachen Mehrweglogistik im Bereich Non-Food-Catering hat er seine Visitenkarte unter anderem auch bei der Fußball-WM in Stuttgart abgegeben, wo er 1,5 Millionen Mehrwegbecher spülte. Andresen hat darüber hinaus bereits bei der Bäckerinnung Hamburg ein Konzept vorgestellt, wie eine Mehrwegbecherlösung für Bäckereien aussehen könnte.
Zwei Lösungsansätze für Bäckereien
Das Konzept sieht zwei Herangehensweisen vor: Bäcker können ihren Kunden entweder einen Pfandbecher anbieten oder ihnen einen „Lieblingsbecher“ verkaufen. „Natürlich weiß ich um die Bedenken in Sachen Hygiene, wenn der Kunde einen Kaffeebecher zum Befüllen über den Tresen reicht“, so Michael Andresen. Aber: Trotz Haftungsrisiko für Inverkehrbringer nach dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bzw. trotz Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist das Wiederbefüllen von Bechern an der Bäckertheke erlaubt. „Mittlerweile haben fast alle Bundesländer eine Handlungsempfehlung zum Befüllen von Mehrwegbehältnissen mit Heißgetränken verabschiedet – Bayern zieht gerade nach“, weiß Michael Andresen. Bislang offene Fragen wie die nach Pfandgeldausgleich, Wiederbeschaffung, zentrale Reinigung etc. hat Michael Andresen längst beantwortet und tragfähige Lösungen entwickelt. „Interessierten Bäckern stehen wir mit Mehrwegsystemen, Beratung und Begleitung am Point of Sale, mit einem Controlling-System für die zentrale Pfandabrechnung, mit unserem Ideenpool und der Bereitschaft zum Know-how-Transfer zur Seite.“ Dass sein Team und er dies können, beweist auch die Tatsache, dass das Unternehmen nominiert war für den Nachhaltigkeitspreis Schleswig-Holstein 2017.
Freiburg-Cup
Mittlerweile ist cup&more auch mit Kommunen im Gespräch: „Meistens ist es die Abfallwirtschaft, die den Stein ins Rollen bringt. Das Einsammeln der weggeworfenen Becher und deren Entsorgung kosten sehr viel Geld.“ In der Tat haben einige Kommunen mittlerweile ihren eigenen Becher, wie zum Beispiel die Freiburger ihren „Freiburg-Cup“. Vier Monate nach der Einführung des Kaffee-Pfand-Bechers zogen Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg gemeinsam mit der Stadtverwaltung eine positive Bilanz: Im September 2018 waren bereits 27.000 Becher in Umlauf, inzwischen sind aus den 14 Cafés und Bäckereifilialen, die anfangs dabei waren, 112 Kaffeebetriebe, Bäckereien oder Eiscafés geworden. Die Vertreter der Kaffee-Gastronomie bestätigten in einem Erfahrungsaustausch, dass der ökologische Impuls des Freiburg-Cups viele „To-go-Kunden“ erreicht habe, dennoch sei die gezielte Ansprache der Kaffeetrinker durch das Thekenpersonal unverzichtbar. Dieser Ansicht ist auch Michael Andresen: „Wenn der Prozess direkt beim Personal nicht so angstfrei und einfach wie möglich abläuft, kann ein Mehrwegsystem nicht funktionieren. Andresen ist indes zuversichtlich: „In wenigen Jahren schon werden sich die Leute schämen, wenn man sie mit einem Einwegbecher in der Stadt sieht.“
Zahlen, Daten, Fakten
Derzeit werden nach Schätzungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bundesweit jedes Jahr 2,8 Milliarden Einwegbecher benutzt und weggeschmissen. Das sind 320.000 Becher pro Stunde. So entstehen alleine durch Einwegbecher jedes Jahr in Deutschland rund 40.000 Tonnen Müll. Für die Kommunen bedeutet dies: 6 bis 17 Prozent des Litterings (Verschmutzung von Flächen und Räumen durch Müll, der achtlos weggeworfen wird) haben als Ursache ausschließlich Einwegbecher.
Der schnelle Kaffeegenuss bedeutet außerdem einen Ressourcenverbrauch (für die Becher) von 1,5 Milliarden Liter Wasser und 43.000 Bäumen (64.000 Tonnen Holz) für die 29 Tonnen Papier – in einem Jahr. Laut DUH könnten übrigens mit der Energie, die für die Herstellung der jährlich in Berlin verbrauchten Coffee-to-go-Becher (170 Millionen Stück pro Jahr) benötigt wird, etwa 6.100 Haushalte für ein Jahr mit Strom versorgt und rund 87 Millionen Liter Wasser eingespart werden.
„Dass die Hygiene stimmt, versteht sich von selbst!“
Dietmar Zapf leitet das Global-Key-Account-Management bei MEIKO und ist damit auch verantwortlich für die Kunden aus der Bäckerbranche. Die Redaktion des Splash sprach mit ihm über Speziallösungen für Bäcker, Nachhaltigkeit und darüber, wie man einen Standard setzt.
Frage:
Nachhaltigkeit gehört zu den Werten, die MEIKO für sich als Fundament für das eigene Handeln definiert hat. Wie können Sie Bäcker unterstützen, die ihre Kaffeebecher von Einweg auf Mehrweg umstellen möchten?
Dietmar Zapf:
Natürlich sind Mehrweglösungen ohne Spültechnik nicht denkbar. Wer aus Nachhaltigkeitsgründen Müll vermeidet, wird konsequenterweise auch eine nachhaltige Lösung beim Reinigen des Geschirrs suchen. Mit unserer M-iClean U bieten wir Bäckern bzw. Cafés etc. eine Lösung an, die sich perfekt in diese Philosophie einfügt: äußerst geringer Ressourcenverbrauch kombiniert mit Bedienfreundlichkeit und abgerundet mit einem Design, das Funktionalität unterstützt. Dass die Hygiene stimmt, versteht sich für uns von selbst – wir stehen seit 90 Jahren auch für Reinigungsund Desinfektionstechnologie. Das heißt: Strenge Hygieneanforderungen sind uns dank unserer Kunden aus der Healthcare-Branche bestens vertraut.
Frage:
Und wie sieht es aus, wenn das Volumen des Spülguts mal richtig groß ist und eine Untertischmaschine nicht mehr ausreicht?
Dietmar Zapf:
Dann setzen sich die Vorteile unserer innovativen Produkte mit der M-iClean H nahtlos fort im Hintergrund von Verkaufsraum, Gastronomie oder Produktion. Unsere M-iClean H mit automatischer Haubenöffnung ist erst wenige Monate alt und setzt den Standard in Sachen Arbeits- und Bedienkomfort bei den Haubenmaschinen. Und wenn es um Körbe, Behälter, Bleche etc. geht, dann können sich unsere Kunden jetzt auf die neue M-iQ Unlimited freuen: eine Bandspülmaschine, deren Antrieb wir verändert haben, damit sie sperriges Spülgut reinigt und nicht das Band. Das sind drei Meter modernste Geschirrreinigungstechnologie, die alles wegspült – von klein bis ganz groß.
Geringste Klarspülwassermengen und ein effektives Energiemanagement führen zu einem hochgradig ökonomischen Spülbetrieb sowie einer erstklassigen Ökobilanz.
Hygieneaspekte bei der Wiederbefüllung privat mitgebrachter Coffee-to-go-Becher
Eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe unter Hygieneämtern und Coffee to go-Anbietern ergibt: Das Befüllen mitgebrachter Mehrwegbecher ist rechtlich erlaubt und gelebte Praxis. Die Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht einen Hygieneleitfaden zur Wiederbefüllung.
Die Lebensmittelhygieneverordnung verbietet die Wiederbefüllung mitgebrachter Mehrwegbecher nicht. Eine nachteilige Beeinflussung anderer Lebensmittel hinter dem Bedienungstresen muss durch klare Regeln ausgeschlossen werden.
„Das Angebot einheitlicher Pfandmehrwegbecher bei Kaffeehausketten ist völlig unproblematisch. Wer seinen Mehrwegbecher zu Hause mit Kaffee befüllt und unterwegs trinkt, spart ebenfalls Einwegbecher ein – ohne vermeintliche hygienische Probleme“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Um Gastronomen bei der Abfüllung von Mehrwegbechern zu unterstützen, hat die DUH ein
Fact-Sheet mit Handlungsanleitungen entwickelt.
Empfehlungen für Coffee-to-go-Anbieter zur hygienisch einwandfreien Befüllung privat mitgebrachter Mehrwegbecher in Einzelhandel und Gastronomie
- Lassen Sie sich von der für Sie zuständigen Behörde für Lebensmittelsicherheit beraten.
- Überprüfen Sie mitgebrachte Becher visuell auf Sauberkeit und Fremdkörper. Deckel müssen vom Kunden abgenommen und aufbewahrt werden.
- Befüllen Sie nur leere Becher
- Desinfizieren Sie bei möglichen Verschmutzungen mitgebrachte Becher mit heißem Wasser, heißem Dampf und dem Einsatz eines geeigneten Reinigungsmittels.
- Wenn Sie Mehrwegbecher verkaufen (und damit ggf. zur wiederholten privaten Nutzung in ihrem Geschäft anregen) wollen, bieten sie vorzugsweise Becher aus Materialien mit glatten, leicht zu reinigenden Oberflächen an (z.B. Edelstahl, Porzellan, Glas, Emaille).
- Stellen Sie die Kaffeemaschine so ein, dass der Becher den Abfüllstutzen nicht berührt. Berühren Sie mit dem Mehrwegbecher keine anderen Kannen und Utensilien.
- Sorgen Sie für eine regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Abstellfläche für den mitgebrachten Becher.
- Die Abstellfläche sollte idealerweise außerhalb des Hygienebereichs ihres Geschäfts liegen. Möglich ist ein Abstellen des Bechers auf dem Thekenaufsatz des Verkaufstresens oder im Selbstbedienungsbereich.
- Für den Fall, dass das Befüllen des Bechers hinter der Theke nicht gestattet sein sollte, bietet sich die Nutzung eines eigenen Umfüllgefässes an, das nach der Nutzung gereinigt werden muss, z.B. durch einen Spülschwamm oder eine Spülbürste.
- Eine Abfüllung mittels Becherhalter für mitgebrachte Becher erleichtert eine hygienische Abfüllung, da kein direkter Becherkontakt erfolgt.
- Ähnlich wie nach dem Kassieren sollten Sie sich nach dem Befüllen mitgebrachter Becher die Hände waschen.
- Die hygienisch einwandfreie Befüllung privat mitgebrachter Mehrwegbecher muss Bestandteil regelmäßiger Personalschulungen sein.
- Dokumentieren Sie Ihre Arbeitsabläufe bei der Befüllung privat mitgebrachter Mehrwegbecher als Nachweis des hygienisch einwandfreien Umgangs gegenüber den zuständigen Behörden.
Rechtliche Grundlagen: EG-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene sowie Deutsche Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV).